Mobiltelefone und Funkgeräte

Einbau- und Betriebsvorschriften
Bei Einbau und Betrieb eines Mobiltelefons müssen die fahrzeugspezifische Einbauanleitung und die Betriebsvorschriften der Hersteller des Telefons und der Freisprecheinrichtung eingehalten werden. Sonst kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen (EU-Richtlinie 95/54/EG).

Empfehlungen für störungsfreien Betrieb:
■ Fachgerecht installierte Außenantenne, um die maximale Reichweite zu garantieren,
■ Maximale Sendeleistung von 10 Watt,
■ Montage des Telefons an geeigneter Stelle, entsprechende Hinweise beachten.

Lassen Sie sich über vorgegebene Einbauorte für Außenantenne bzw.

Gerätehalter und Möglichkeiten zur Nutzung von Geräten mit einer Sendeleistung von mehr als 10 Watt beraten.

Der Betrieb einer Freisprecheinrichtung ohne Außenantenne in den Mobiltelefonstandards GSM 900/1800/1900 und UMTS darf nur erfolgen, wenn die maximale Sendeleistung des Mobiltelefons bei GSM 900 2 Watt und sonst 1 Watt nicht überschreitet.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, während der Fahrt nicht zu telefonieren.

Auch die Nutzung von Freisprecheinrichtungen kann vom Straßenverkehr ablenken.

Warnung
Funkgeräte und Mobiltelefone, die den genannten Mobiltelefonstandards nicht entsprechen, dürfen nur mit außen am Fahrzeug angebrachter Antenne verwendet werden.

Achtung
Bei Missachtung der aufgeführten Vorschriften kann es bei Verwendung von Mobiltelefonen und Funkgeräten im Fahrzeuginnenraum ohne Außenantenne zu Funktionsstörungen der Fahrzeugelektronik kommen

    Siehe auch:

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